Ist die Maßnahmenumsetzung der kritische Erfolgsfaktor bei der Restrukturierung / Sanierung von Unternehmen?

Sven Faveris

Diplom Kaufmann und Interim Executive (EBS)

Die aktuelle Lage mit gleich mehreren „Einschlägen“ (Ukraine Krieg, Energiekrise, höhere Finanzierungskosten, Lieferengpässen, usw.) stellt sicherlich eine Herausforderung dar, ist aber oft zu bewältigen.

Lag der Fokus vor zwei Jahren noch auf Digitalisierung und Innovation, so beschäftigen sich derzeit viele Unternehmen verstärkt mit der geopolitischen Situation und dem Preis-/Kostendruck.

Kostensenkungs- und Prozessoptimierungsmaßnahmen werden besonders stark von den Unternehmen vorangetrieben, da natürlich die Liquiditätssicherung in der aktuellen Situation oberste Priorität hat. Strategische Maßnahmen (wie z.B. eine Anpassung des Geschäftsmodels) sollten jedoch zusätzlich vorangetrieben werden, da ansonsten das mittelfristige Überleben der Unternehmen gefährdet ist.

Erfolgsfaktoren einer gelungenen (außergerichtlichen) Restrukturierung/Sanierung im Zusammenhang mit den definierten Maßnahmen sind:

  1. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen: Je früher eine Maßnahme umgesetzt wird, desto schneller kommen die Effekte den Unternehmen zugute.
  2. Die Umsetzbarkeit der Maßnahmen: Ein Konzept mit Maßnahmen, die zwar auf dem Papier „gut“ aussehen, aber nicht umsetzbar sind, ist nichts wert.
  3. Die Höhe des Gesamtpotenzials der quantifizierten Maßnahmen: Die „Effekterosion“ zwischen der Identifikation der Potenziale und der Realisierung der Effekte muss berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeigt, dass bis zu 50% der quantifizierten Maßnahmen nicht umgesetzt werden oder einen geringeren Effekt als geplant erbringen.
  4. Die frühzeitige Berücksichtigung von eventuellen gegenläufigen Effekten wie z.B. der Verlust von Kunden als mögliche Konsequenz einer Preiserhöhung.
  5. Das konsequente Tracking/Monitoring des Umsetzungsstands der Maßnahmen.

An der Maßnahmenumsetzung scheitern die meisten Restrukturierungen-/Sanierungen.

Die Gründe hierfür sind genauso unterschiedlich wie vielfältig. Einige seien im Folgenden aufgeführt:

  • Kein restrukturierungs-/sanierungserfahrenes Management
  • Schlechtes Konzept (u.a. zu wenig Maßnahmen, falsche Planung der Ergebniseffekte der Maßnahmen, unrealistische Maßnahmen, usw.)
  • Keine Definition und Umsetzung von sogenannten „Quick Wins“
  • Kein stringentes Umsetzungsmonitoring/-controlling
  • Management und/oder Gesellschafter stehen nicht zu 100% hinter der Restrukturierung-/Sanierung
  • Mangelhafte interne und externe Kommunikation
  • Kein PMO (Projekt Management Office)
  • Kein CRO (Chief Restructuring Officer)

Neben der klassischen außergerichtlichen Restrukturierung-/Sanierung existieren „am Markt“ verschiedene gerichtliche Verfahren, die ebenfalls eine Sanierung des Unternehmens versprechen: die Eigenverwaltung (ggf. Schutzschirm), das Insolvenzplanverfahren und/oder die sog. Übertragende Sanierung. Besteht aufgrund von bestimmten vorhandenen Insolvenzantragsgründen eine Insolvenzantragspflicht (ausschließlich bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) ist das gerichtliche Verfahren unumgänglich. In allen anderen Fällen kann die außergerichtliche Restrukturierung-/Sanierung angestrebt werden. Ob diese Aussicht auf Erfolg hat, wird ein erfahrener Restrukturierungs-/Sanierungsexperte (kein Insolvenzverwalter, da eine Interessenkollision besteht (siehe auch weiter unten)) feststellen können. Sollte das Ergebnis allerdings negativ sein, müssen andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden (z.B. ein Insolvenzverfahren). Wenn keine Insolvenzantragspflicht besteht, ist die außergerichtliche Restrukturierung-/Sanierung für die Gesellschafter aber auch für das Unternehmen meistens die bessere Alternative. Hat allerdings ein Unternehmen nur eine Chance, wenn bestimmte Verträge schnell gekündigt werden, kann das (freiwillige) Insolvenzverfahren eine sinnvolle Wahl sein.

Das oberste Ziel einer außergerichtlichen Sanierung ist die nachhaltige Sicherung der Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Das oberste Ziel aller gerichtlichen Sanierungs-(Insolvenz-)verfahren ist hingegen die Gläubigerbefriedigung. Sollte also ein gerichtliches Verfahren, aus welchen Gründen auch immer, gewählt werden, so sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur schnelle finanzwirtschaftliche Maßnahmen, sondern auch nachhaltige leistungswirtschaftliche Maßnahmen implementiert werden.

Im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Sanierung kann insgesamt festgehalten werden, dass die Entwicklung eines Konzeptes den einfacheren Teil der Restrukturierung-/Sanierung darstellt. Die Geschwindigkeit und Qualität der Umsetzung wird am Ende entscheiden, ob das Unternehmen den Turnaround schafft oder nicht. Ein belastbares Reporting in Verbindung mit einer zuverlässigen Planung bildet hierbei die unerlässliche Grundlage für die Steuerung des Unternehmens im „schwierigen Fahrwasser“.

Zur Vertiefung des Themas Transparenz im Finanzbereich kann ich Ihnen noch meinen Blog-Beitrag https://faveris.de/planung-reporting-transparenz empfehlen.

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